Unter „LRS“ versteht man die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit oder die Lese-Rechtschreib-Schwäche. Es handelt sich meist um eine vorübergehende Schwierigkeit beim Schriftspracherwerb, Schreiben und / oder Lesen.
Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS)?
Man spricht von einer „LRS“, wenn die Leistungen des Kindes in den o.g. Bereichen über mindestens drei Monate hinweg den Anforderungen nicht entsprechen.
Wer ist die Zielgruppe für das Training?
Schülerinnen und Schüler der Klasse 5/6, deren Leistungen im Lesen und Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nicht den Anforderungen entsprechen. In Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler der Klasse 7-10, wenn deren besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten.
Ziel der schulischen Förderung
Eine LRS wird in den allermeisten Fällen bis zum Ende der Sekundarstufe I durch knotinuierliche Förderung verschwinden. Im Zentrum der Unterstützung stehen aber neben Rechtschreib- und Lesetraining vor allem die Ermutigung, die Stärkung des Welbstwertgefühls und die Stärkung der Motivation, weiter zu trainieren.
Wie diagnostizieren wir eine LRS?
Zu Beginn von Klasse 5 schreiben alle Schülerinnen und Schüler bei uns den „Duisburger Sprachstandstest“. Dieser wird zum Ende von Klasse 5 oder zu Beginn von Klasse 6 wiederholt, um den Lernfortschritt zu überprüfen.
Wie kommt es zum Nachteilsausgleich?
Beim Duisburger Sprachstandstest wird aber neben der Rechtschreibung auch die Beherrschung der Grammatik und der Wortschatz getestet. Die Auswertung der Tests erfolgt bis zu den Herbstferien und mit dem ersten Beratungstag werden die Eltern der Jahrgangsstufe 5 zu Fördermaßnahmen und möglicherweise auch zum Nachteilsausgleich informiert. Auch Eltern oder Lernende können – ganz informell z.B. mit einer Mail an die Klassen- oder Abteilungsleitung – einen Nachteilsausgleich (kurz: NTA) beantragen. Es gilt der Grundsatz: für jeden Nachteilsausgleich braucht es eine Diagnose, aber nicht jede Diagnose führt zu einem Nachteilsausgleich. Ein Nachteilsausgleich ist sehr individuell und auf ein Kind zugeschnitten – dafür müssen wir Ihr Kind auch erst einmal kennenlernen. Deswegen werden Nachteilsausgleiche von der Grundschule auch nicht einfach übernommen, sondern neu erteilt. Der Ablauf zur Erteilung ist folgendermaßen:
Die Rechtsgrundlagen finden Sie im Detail hier.
In der ZP 10 kann ein NTA nur gewährt werden, wenn er in den Jahren zuvor ebenfalls gewährt wurde. Das bedeutet, das es keinen neuen NTAs speziell für die Prüfung gibt, bestehende und gut genutzte NTAs aber gelten auch für die Prüfung. Bei den seltenen Fällen, die auch noch für die Abiturprüfung ein Nachteilsausgleich beantragt wird, müssen aktuelle Diagnostik und der angestrebte Nachteilsausgleich bei der Bezirksregierung Köln von der Schule beantragt werden. Über die Erteilung entscheidet dann die Bezirksregierung.
Die Verlängerung der NTA wird von den Abteilungsleitungen in den Konferenzen beschieden. Eltern müssen dazu keine neuen Anträge stellen.Sobald aber die Konferenz die Aufhebung des NTA befürwortet, werdeEltern und Lernende gehört und informiert.
Wenn Sie Rückfragen haben oder nicht sicher sind, ob für Ihr Kind alles richtig läuft, wenden Sie sich gerne per Mail an die Abteilungsleitung oder an die Schulleitung: uns ist es eben so wichtig wie Ihnen, dass alle Lernenden die besten Voraussetzungen haben, gute SChulabschlüsse zu machen! Sie können auch einfach schreiben, dass Sie einen Rückruft zum NTA wünschen.
Wie werden Schülerinnen und Schüler mit einer LRS bei uns gefördert?
Die Lese- und Rechtschreiförderung ist im Deutschunterricht integriert und findet von Jahrgang 5-8 in Kleingruppen statt. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht bereits extern an einer Förderung teilnehmen, besuchen die 10. Daltonstunde und haben in einer anderen Daltonstunde eine binnendifferenzierte Förderstunde. In dieser Förderstunde kann auf die sprachlichen Schwierigkeiten jedes Einzelnen / jeder Einzelnen eingegangen werden. Um individuelles Fördermaterial zusammenstellen zu können, werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn nochmals getestet, um gezielte Schwerpunkte herauszustellen.
Am Ende des Schuljahres wird u.a. mit Hilfe der „Hamburger-Schreibprobe“ erneut getestet, um den Fortbestand der LRS zu überprüfen und eine Verbesserung zu erkennen. Auf Grundlage der Testergebnisse und Beobachtungen der Deutschkolleginnen und -kollegen wird auf der Zeugniskonferenz über den Nachteilsausgleich für das kommende Schuljahre beraten.
In Jahrgang 9/10 arbeiten die Schülerinnen und Schüler eigenständig an Materialien zur Verbesserung gezielter Förderschwerpunkte. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen besprochen.
